Heutzutage versteht man auch unter einer Vikarie einen personal oder räumlich definierten Amts- und Seelsorgebereich, dem ein Vikar vorsteht. Die Pfarrvikarien besitzen nicht denselben Status wie eine kanonische Territorialpfarrei, sind dieser jedoch weitgehend gleichgestellt.
Ursprünglich war die Vikarie im Mittelalter ein Benefizium ohne Seelsorge. Dies war ein gesondertes Vermögen, dessen Einnahmen für den Unterhalt des Priesters bestimmt waren (Vikar).
Religiöse Betreuung für das Seelenheil und Familienbewusstsein spielten eine wichtige Rolle bei der Gründung der Vikarien. Als Gegenleistung für die Einnahmen musste der Begünstigte (beneficant) während der Heiligen Messen in seinen Gebeten der Stifter gedenken und für deren Seelenheil beten. In Stiftungsbriefen wurden ihm oft auch noch andere Aufgaben auferlegt.
Dieses Bedürfnis führte zur Bildung von Geldquellen, aus denen der Amtsträger seinen Lebensunterhalt begleichen konnte. Ungefähr ab dem 10. Jahrhundert entstand der Brauch, einem Geistlichen hierfür ein beneficum zu geben. Der gesellschaftliche Einfluss hiervon wuchs später, da stets mehr Güter in die Tote Hand kamen.
Die Einkünfte (Zinsen) dieser Rechtsperson avant la lettre kamen meist aus einem Grundstück, das für die Versorgung des Priesters geschenkt wurde. Die Einnahmen solch einer Vikarie wurden an und durch den Stifter oder dessen Nachfolger (ein Kollator) ausgewählten Vikars gegeben. Dieser wurde formell durch die geistliche Regierung (Bischof) in das geistliche Amt eingesetzt. Der Vikar war dann gesellschaftlich „Besitzer“ der Vikarie geworden. Er hatte die Pflicht, die Vikariegüter zu verwalten und konnte diese auch in Rechtsangelegenheiten vertreten. Juristisch erinnert diese Form an einen Trust im englischen Recht.
Quelle: Wikipedia.de
Pfarrvikarie, allgemeine Erklärung
Bilder aus April 2013 (Vikarie und Kirche)